Als Prozessvertretung unterstützen wir Sie, dass „Recht haben“ und „Recht bekommen“ nicht auseinanderfallen. Hierfür ist neben fundierter Kenntnis des Prozessrechts die Entwicklung und Umsetzung einer erfolgsversprechenden Prozesstaktik ausschlaggebend.
Wir vertreten zahlreiche inländische Mandanten vor deutschen Gerichten. Diese Tätigkeit umfasst sowohl die Abwehr unberechtigter Ansprüche als auch die gerichtliche Geltendmachung bestehender Ansprüche.
Vor einer Prozessaufnahme wägen wir zunächst alle Risiken der Prozessführung sorgfältig ab und suchen im Zweifelsfall nach alternativen Lösungsmöglichkeiten. Denn nicht immer ist die Auseinandersetzung vor Gericht im Interesse der Parteien.
Wir setzen Ihre Ansprüche auch im Zwangsvollstreckungsverfahren durch.
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Nur wenn Sie sich aktiv für eine Beratung entscheiden, kommt es zu einem Mandatsverhältnis.
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