Der Erbfall ist eine der größten Gefahren für geschaffenes Vermögen. Ein Erbstreit oder die Belastung mit Erbschaftsteuer können große Werte vernichten. Gleichzeitig bietet das Erbrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten für eine gelungene Nachfolge.
Richtiges Vererben kann Streit und Steuern vermeiden. Wir entwickeln maßgeschneiderte Gestaltungen nach Ihren Vorstellungen.
Das zentrale Instrument der erbrechtlichen Nachfolge ist das Testament, das die gesetzliche Erbfolge modifiziert und für Klarheit und Gerechtigkeit sorgt, ob als Einzeltestament oder Berliner Testament für Ehehatten. Vermächtnisse, Auflagen oder eine Testamentsvollstreckung bieten zahlreiche Möglichkeiten für Ihr "perfektes" Testament.
Neben dem Testament können auch Erb- oder Pflichtteilsverzichte oder Eheverträge zur Modifizierung des Güterstandes geboten sein.
Bei der Unternehmensnachfolge sind Nachfolgeklauseln in Gesellschaftsverträgen zu beachten oder zu ändern. Für komplexe Nachlässe mit größerem Immobilienvermögen oder Betriebsvermögen bieten wir vorweggenommene Erbfolge durch Schenkungen an.
Eines der häufigsten Themen in der erbrechtlichen Beratung ist die Enterbung und den damit verbundenen Problemen rund um den Pflichtteil. Wir bieten eine Reihe von Strategien, die den Pflichtteil von enterbten Kindern, Ehegatten oder Eltern reduzieren.
Werden Angehörige durch ein Testament vollständig oder teilweise enterbt, können sie Pflichtteilsansprüche geltend machen. Wir unterstützen auch bei der Berechnung und Geltendmachung dieser Pflichtteilsrechte.
Die Erbengemeinschaft ist eine Zwangsgemeinschaft aus zwei oder mehr Erben, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder eines Testaments entstehen kann. Aufgrund rechtlicher Komplexität und unterschiedlicher Interessen ist die Erbengemeinschaft höchst konfliktträchtig.
Wir unterstützen Miterben, sich bei der Verwaltung des Nachlasses zu behaupten und wirtschaftlich erfolgreich die Aufteilung des Erbes im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zu betreiben.
Die Gültigkeit und Auslegung von Testamenten führt häufig zu einem Erbstreit, der im Rahmen des Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht ausgetragen wird.
Die dabei aufgeworfenen Fragen sind nicht nur rechtliche schwierig sondern auch in tatsächlicher Hinsicht. Es stellen sich komplizierte Beweisfragen.
Die Testamentsvollstreckung ist ein mächtiges, aber auch konfliktträchtiges Instrument der Nachfolge. Sinn macht die Bevormundung der Erben vor allem dann, wenn diese nicht in der Lage sind, die Erbschaft abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten.
Wir stehen Ihnen als Testamentsvollstrecker Ihres letzten Willens zur Verfügung und helfen beim Streit über die Pflichten, die Vergütung oder die Abberufung des Vollstreckers.
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