Eine Abfindung ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers im Rahmen einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrages. Der Arbeitgeber zahlt dabei eine Geldleistung an den aus dem Unternehmen scheidenden Arbeitnehmer – gewissermaßen als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.
Es gibt, anders als oftmals angenommen, kein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf die Zahlung einer Abfindung. Ausnahmsweise können Sie aber ein Recht auf eine Abfindung haben, wenn eine solche Regelung in dem Arbeitsvertrag festgehalten ist. Solche Ausnahmen können auch in Tarifverträgen oder Sozialplänen zu finden sein.
Ist eine Abfindung nicht vertraglich vereinbart, dann können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nachträglich darauf einigen, oftmals als mit einem Aufhebungsvertrag oder als Vergleich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Diese können Sie immer dann erheben, wenn man Ihnen kündigt und bestenfalls das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist.
Wenn sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine Abfindung einigen können, hat das diverse Vorteile für den Arbeitgeber: Der Arbeitnehmer wird wahrscheinlich mit dem Erhalt einer Abfindungssumme weniger oft klagen. Ein Arbeitsrechtsprozess kann viel Zeit und Geld verschlingen.
Der Arbeitgeber trägt das Risiko, dass die Kündigung unwirksam ist und er das Arbeitsverhältnis fortführen und die bis dahin nicht gezahlten Vergütung nachzahlen muss. Auch für den Arbeitnehmer gelten die genannten Vorteile. Er muss den zeit- und kostenintensiven Prozess nicht auf sich nehmen, steht aber nicht ganz ohne finanziellen Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes dar. Es kann sich daher für beide Seiten lohnen, mit dem Arbeitgeber eine entsprechende Abfindung auszuhandeln.
Oftmals ist eine Abfindung in Höhe eines halben bis vollen Bruttomonatsgehaltes pro Arbeitsjahr üblich.
Die Abfindung ist einkommenssteuerpflichtig. Bei der Besteuerung gilt die Fünftel-Regelung. Hierbei wird die Abfindungssumme in fünf Teilbeträge unterteilt und dem Jahreseinkommen hinzugerechnet.
Tipp: Die Höhe der Zahlung ist reine Verhandlungssache. Die Erfahrung und Autorität eines Spezialisten für Kündigungen sind von großem Vorteil. Wir unterstützen Sie gerne.
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Lassen Sie davon nicht täuschen. Die Höhe einer Abfindung ist von sehr vielen Faktoren abhängig. Wie hoch Ihre individuelle Zahlung ausfällt, hängt unter anderem von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit und auch von der Branche, aber vor allem vom Verhandlungsgeschick ab.
Daher sollten Sie die Abfindungsberechnung an Spezialisten abgeben als individuellen Abfindungsrechner. Als Experten im Arbeitsrecht übernehmen wir die Verhandlungen für Sie.
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